Worauf Unternehmen im Ausland achten sollten, um Risiken zu minimieren.
Schweizer Firmen waren in den vergangenen Jahren in Serbien in einige juristische und geschäftliche Auseinandersetzungen involviert, die teilweise Schlagzeilen machten. Nicht alle Fälle lassen sich vermeiden – aber es gibt einige Vorsichtsmassnahmen, welche die Risiken laut Experten deutlich reduzieren.
«Für KMU liegt das Hauptrisiko bei neuen Geschäftsbeziehungen in einem fremden Umfeld weniger im Markt selbst, sondern häufig in einer unzureichenden Vorbereitung auf die lokalen Gegebenheiten», sagt Andreas Hagi, Partner bei KPMG und Experte für Banken- und Finanzmarktrecht sowie für Compliance-Fragen mit Schwerpunkt Geldwäschereibekämpfung. «Entscheidend sind insbesondere eine sorgfältige Bonitätsprüfung, die Absicherung von Zahlungen sowie vorgängige Abklärungen zu Sanktionen und zur Geldwäschereibekämpfung », so der Experte weiter. «Angesichts der geopolitischen Lage und teils rasch wechselnder Rahmenbedingungen sollten vor allem produzierende Industrie-KMU zudem prüfen, ob Vorgaben des Embargogesetzes oder Bestimmungen zu sogenannten ‹Dual-Use-Gütern› von Relevanz sein könnten.» Wenn KMU als Lieferanten von Produkten Geschäfte mit Abnehmern ausserhalb des Heimmarktes machen, zählen laut Hagi die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, Währungsrisiken und mögliche Verzögerungen im Zahlungsverkehr als zentrale Risiken. «Da die Durchsetzung von Forderungen im Ausland sehr zeit- und ressourcenintensiv sein kann, sollten Lieferanten bereits vor Vertragsabschluss klare Zahlungsmodalitäten definieren, geeignete Sicherheiten vorsehen und gegebenenfalls Vorauszahlungen vereinbaren», rät der Experte.
Beim Bezug von Dienstleistungen, insbesondere im Crossborder-IT-Outsourcing, sind dagegen klar ausgestaltete Verträge zentral. Es ist zu empfehlen, dass die Service-Level- Agreements über präzis definierte Service-Levels, Regelungen zum anwendbaren Datenschutz sowie belastbare Kündigungs- und Exit-Optionen verfügen», so Hagi.
«Ein häufiger Fallstrick ist die unzureichende Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von involvierten Parteien», stellt Hagi fest.
<strong>600 Unternehmen aus der Schweiz sind in Serbien tätig. Achtzig davon sind in der Swiss-Serbian Chamber of Commerce als Mitglieder registriert.</strong>
«Ebenso kritisch ist die fehlende Klarheit über die Herkunft der Mittel sowie das Risiko, dass eigene Produkte – oftmals auch über Drittstaaten – im sanktionierten Umfeld verwendet beziehungsweise missbraucht werden.» In solchen Fällen greifen die strengen Vorgaben der Geldwäschereibekämpfung sowie des Sanktions- und Embargorechts. Bei Engagements im Ausland sollten Unternehmen konsequent auf eine vertiefte Due Diligence, systematische Sanktionsprüfungen und ein laufendes Monitoring setzen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und wirksam zu steuern. «Spezialistinnen und Spezialisten im Sanktions- und/oder Geldwäschereibereich sollten immer dann frühzeitig beigezogen werden, wenn ein Geschäft nicht standardisiert ist, mehrere Jurisdiktionen betrifft oder erhöhte Compliance-Risiken bestehen », rät Hagi. «Idealerweise erfolgt dies bereits vor dem Abschluss eines Geschäfts, da sich Risiken im Nachhinein häufig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr wirksam entschärfen lassen.»
*Anlässlich des 110-jährigen Jubiläums der diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Serbien veröffentlichte die zur Ringier AG gehörende führende Schweizer Wirtschaftszeitung „Handelszeitung“ eine zwölfsseitige Sonderbeilage mit dem Titel „Standort Serbien“. Die Publikation versammelt relevante Gesprächspartner aus Serbien und der Schweiz und bietet einen Überblick über die wachsende wirtschaftliche Partnerschaft zwischen den beiden Ländern.